Die Diskussion um die Modernisierung von Tierhaltungsanlagen nimmt Fahrt auf. Der Bundesrat hat sich jetzt für weitreichende Erleichterungen beim Umbau solcher Einrichtungen ausgesprochen. Ziel ist es, die Modernisierungen zu beschleunigen, um sowohl das Tierwohl als auch den Umweltschutz zu fördern. Die Bürokratie soll endlich auf ein Minimum reduziert werden, was für viele Landwirte eine echte Erleichterung darstellen dürfte.

Ein zentraler Punkt der Initiative, die ihren Ursprung in Nordrhein-Westfalen hat, ist die Forderung, dass Tierwohlverbesserungsgenehmigungen nicht mehr nur für bestimmte Tierarten erteilt werden. Stattdessen soll ein Wechsel der Tierart ermöglicht werden. Auch die Baugenehmigungsverfahren für bestehende Tierhaltungsanlagen sollen vereinfacht und beschleunigt werden. Das könnte ein echter Fortschritt für viele Betriebe sein, die seit 2013 unter einer strengen baurechtlichen Privilegierung leiden.

Neues Gesetz bringt frischen Wind

Am 1. Oktober 2023 trat zudem ein neues Gesetz in Kraft, das die baurechtlichen Hürden tatsächlich beseitigen soll. Das geänderte Baugesetzbuch erlaubt es, bestehende Ställe in Haltungsformen wie Frischluft, Auslauf oder Bio entsprechend dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz umzubauen. Das klingt alles wunderbar, doch vorher war der Umbau einiger Anlagen im Außenbereich ein echtes Dilemma. Sie waren von Bebauungsbeschränkungen betroffen und konnten schlichtweg keine Änderungsgenehmigung erhalten, obwohl sie weiterhin genutzt werden durften. Ein Widerspruch, der die Landwirte frustriert hat.

Jetzt sieht das neue Gesetz vor, dass Umbauten an nicht mehr privilegierten Tierhaltungsanlagen im Außenbereich zur Verbesserung der Haltungsform erlaubt sind. Das bedeutet auch, dass Anlagen vergrößert werden dürfen, wenn dies notwendig ist, um den Tierbestand nach dem Umbau in der neuen Haltungsform gleich groß zu halten. Ein Wechsel der Tierart ist ebenfalls möglich – vorausgesetzt, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz macht entsprechende Festlegungen.

Expertenmeinungen im Bundestag

<pIm Zuge der Anhörung im Bundestag am 08. Mai 2023 wurde der Gesetzentwurf zur Erleichterung der baulichen Anpassung von Tierhaltungsanlagen intensiv diskutiert. Dabei äußerten zahlreiche Experten Bedenken. Helmar Hentschke, ein Rechtsanwalt, wies darauf hin, dass eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf nicht errichtete, aber genehmigte Anlagen möglicherweise zu höheren Immissionen führen könnte. Auch die rechtlichen Bedenken bezüglich geschützter Biotope wurden angesprochen.

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Martin Kamp von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen äußerte Zweifel an der Unklarheit des Begriffs „Belastung“ im Gesetzentwurf und stellte die Frage, ob höhere Anforderungen für Umbauten zur Verbesserung des Tierwohls nötig sind. Bernd Düsterdiek vom Deutschen Städte- und Gemeindebund stellte fest, dass offene Fragen zur kommunalen Steuerungsfähigkeit und der Vermeidung von Bodenversiegelung bestehen. Es wird also deutlich, dass trotz guter Absichten viele praktische Herausforderungen vor uns liegen.

Markus Altenhöner aus dem Kreis Herford lobte den Gesetzentwurf als einen Versuch, die Interessen von Tierwohl, Unternehmen und Verbrauchern in Einklang zu bringen. Es bleibt jedoch die Frage, ob die Anzahl der betroffenen Betriebe wirklich so überschaubar ist und ob die Nachhaltigkeit ohne Reduzierung des Tierbestandes tatsächlich gewährleistet werden kann.

Die Diskussion um die baurechtlichen Erleichterungen zur Steigerung des Tierwohls ist also noch lange nicht abgeschlossen. Es muss ein Gleichgewicht gefunden werden, das sowohl den Anforderungen des Immissionsschutzes als auch den Bedürfnissen der Landwirte gerecht wird. Und das ist keine einfache Aufgabe – für niemanden. Die Umsetzung des Gesetzentwurfs bleibt spannend und wirft viele Fragen auf, auf die wir in den kommenden Monaten Antworten suchen müssen.