In Bayern tut sich was im Bereich des Klimaschutzes, und das ist ein Thema, das uns alle angeht. Die bayerische Staatsregierung hat kürzlich eine Novelle des Bayerischen Klimaschutzgesetzes vorgestellt, die einige bedeutende Änderungen mit sich bringt. Ziel ist es, den CO₂-Ausstoß pro Kopf dauerhaft unter dem Bundesdurchschnitt zu halten. Doch während Bayern bereits unter dem bundesweiten Durchschnitt von 7,8 Tonnen Treibhausgasen pro Kopf liegt – im Jahr 2024 werden es voraussichtlich nur 6,1 Tonnen sein – wurde das ursprüngliche Ziel der Klimaneutralität von 2040 auf 2045 verschoben. Diese Neuausrichtung wird mit den realen Einflussmöglichkeiten eines Bundeslandes begründet, da viele wichtige Hebel in den Bereichen Energie, Industrie und Verkehr auf Bundes- oder EU-Ebene liegen.
Die Novelle regelt zudem die Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Grundlage ist das Bundes-Klimaanpassungsgesetz, welches flächendeckende Konzepte von den Ländern verlangt. In Bayern sollen diese Konzepte von den Bezirksregierungen erarbeitet werden, unterstützt durch das Landesamt für Umwelt und externe Fachbüros. Allerdings sind die Maßnahmenkataloge, die Strategien gegen Hitze und Dürre beinhalten, nicht verbindlich. Umso mehr wird die Kritik laut: Greenpeace bezeichnet die Novelle als „klimapolitischen Rückschritt“ und sieht in der Verschiebung des Klimaneutralitätsziels ein Zeichen des Desinteresses. Auch die Deutsche Umwelthilfe geht mit einer Klimaklage gegen Bayern vor, da der Freistaat seinen Verpflichtungen nicht ausreichend nachkommt.
Langfristige Strategien und Maßnahmen
Im Rahmen des fortgeschriebenen Klimaschutzprogramms wurden vier langfristige Strategien festgelegt, die die bayerische Klimapolitik prägen sollen. Dazu gehören der Energieplan 2040, eine ÖPNV-Strategie bis 2030, die klimaneutrale Staatsverwaltung sowie der Schutz von Moorböden als CO₂-Speicher. Zudem werden Fördermaßnahmen für klimastabile Mischwälder und kommunale Klimaschutzprojekte ergänzt. Es bleibt abzuwarten, wie diese Strategien konkret umgesetzt werden und ob sie den gewünschten Effekt auf die Klimabilanz Bayerns haben werden.
Das Bayerische Klimaschutzgesetz, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat, wurde als Rahmengesetz konzipiert, um die Grundlagen des Klimaschutzes in Bayern festzulegen. Die zentralen Rahmenbedingungen werden jedoch auf Bundes- und EU-Ebene bestimmt. Deshalb sind die Möglichkeiten der bayerischen Staatsregierung begrenzt. Dennoch hat der Landtag im BayKlimaG einige Regelungen verankert, die den Erhalt und die Renaturierung der staatlichen Moorflächen bis 2040 betreffen. Auch die Staatsverwaltung soll bis 2028 klimaneutral sein, wobei einige Staatsministerien dieses Ziel bereits 2023 erreicht haben.
Öffentliche Unterstützung und Erneuerbare Energien
Ein weiterer wichtiger Punkt ist das „überragende öffentliche Interesse“ an erneuerbaren Energien, das im BayKlimaG festgeschrieben wurde. Landkreise und Bezirke haben nun die Möglichkeit, Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien über den eigenen Bedarf hinaus zu errichten und zu betreiben, was die Zusammenarbeit in kommunalen Allianzen fördern soll. Damit können Investitionskosten und -risiken gemeinsam getragen werden. Die bayerische Staatsregierung unterstützt zudem die Umsetzung der Minderungsziele durch nachhaltige Förderprogramme und gezielte Begleitung kommunaler Klima- und Energieagenturen bis 2028.
Insgesamt zeigt sich, dass Bayern auf dem Weg zu einem effektiveren Klimaschutz ist, jedoch gibt es noch einen langen Weg zu gehen. Die Anpassungen im Klimaschutzgesetz und die damit verbundenen Strategien sind ein Schritt in die richtige Richtung, doch die Herausforderungen bleiben groß. Die Frage ist, ob die politischen Entscheidungen ausreichen, um die ambitionierten Klimaziele tatsächlich zu erreichen. Während wir auf die Ergebnisse der Verbändeanhörung und die anschließenden Beratungen im Bayerischen Landtag warten, bleibt die öffentliche Diskussion über den Klimaschutz in Bayern spannend und notwendig.