Am 21. April 2026 hat das Bundeswirtschaftsministerium die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in die Ressortabstimmung gegeben. Damit soll eine Einigung zwischen den Bundesministerien erzielt werden, um einen gemeinsamen Entwurf im Bundeskabinett zu verabschieden. Allerdings sind die aktuellen Entwurfsvorschläge in wesentlichen Zügen identisch zu einem früheren Entwurf, was Fragen zur tatsächlichen Innovationskraft aufwirft.
Die Novelle hat das Potenzial, die Rahmenbedingungen für Gebäude-Solaranlagen erheblich zu verschlechtern. Diese Anlagen machten im vergangenen Jahr rund die Hälfte der neu installierten Photovoltaik-Leistung in Deutschland aus. Doch die geplanten Änderungen erschweren es, den jährlichen Zubau im angestrebten Umfang zu halten. Um die Ausbauziele für Photovoltaik zu erreichen, ist ein Anstieg auf durchschnittlich rund 20 GW jährlich nötig. Der aktuelle Entwurf sieht jedoch den vollständigen Wegfall der gesetzlichen Vergütung für den eingespeisten Strom aus neuen Solaranlagen bis 25 kWp vor.
Folgen für kleine und große Solaranlagen
Diese Regelung trifft insbesondere Betreiber von Dach-Solaranlagen für Einfamilienhäuser, die nun auf Verträge mit Direktvermarktern angewiesen sind, um eine marktgerechte Vergütung zu erhalten. Auch für größere Gebäude-Solaranlagen ab 25 kWp gibt es keine höheren Vergütungen mehr bei vollständiger Netzeinspeisung. Stattdessen soll ein einheitlicher Fördersatz, unabhängig von der Anlagengröße, eingeführt werden. Hierbei dürfen Netzbetreiber Baukostenzuschüsse verlangen, was die Investitionskosten zusätzlich erhöht.
Ein besorgniserregender Aspekt der Novelle ist die Tatsache, dass bei Netzengpässen keine Entschädigungen für entgangene Einspeisevergütungen gezahlt werden sollen. Während die bisherigen Photovoltaik-Ausbauziele bestehen bleiben, wird ein stärkerer Zubau von Freiflächen-Solaranlagen angestrebt. Ab 2027 sollen jährlich 14 GW dieser Anlagen ausgeschrieben werden, was einen Rückgang bei Gebäude-Solaranlagen zur Folge haben dürfte. Experten warnen, dass dies die Elektrifizierung von Verkehr und Raumwärme negativ beeinflussen könnte.
Kritik und Bedenken
Die Reform wird von vielen Seiten kritisch betrachtet. Laut Umfragen sind Dach-Solaranlagen die beliebteste Form erneuerbarer Energien in Deutschland. Ein Rückgang bei diesen Anlagen könnte die Abkehr von fossilen Energieträgern verlangsamen und die Importabhängigkeit Deutschlands erhöhen. Zudem benötigen Freiflächenanlagen mehr Fläche und könnten auf Widerstand in ländlichen Gebieten stoßen.
Die geplanten Änderungen könnten moderate Kosteneinsparungen bringen, bergen jedoch Risiken für die Erreichung der Klimaziele. Kritiker, darunter der Bundesverband Solarwirtschaft, warnen vor der Gefahr, dass die Reform die Zustimmung zur Energiewende gefährden könnte. Eine behutsamere Ausgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Dach-Solaranlagen wird daher empfohlen.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche plant Reformen, die unter anderem die garantierte Einspeisevergütung für kleine Privatanlagen abschaffen sollen. Betreiber neuer Anlagen müssen ihren Strom selbst vermarkten, und Netzbetreiber entscheiden zukünftig, welche Erneuerbare-Energien-Anlagen ans Netz angeschlossen werden. Diese Maßnahmen sollen die „Überförderung“ neuer Solaranlagen reduzieren, könnten aber auch die Investitionssicherheit gefährden.
Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich die Entwicklungen rund um das EEG gestalten und welche Auswirkungen sie auf die zukünftige Energiepolitik in Deutschland haben werden. Die Klimaziele von 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs bis 2030 aus erneuerbaren Energien bleiben weiterhin ambitioniert – doch der Weg dorthin könnte steiniger werden.