Klimakampf oder Rechtsbruch? Die ambivalente Bilanz der Letzten Generation
Heute, am 4. Juli 2026, blicken wir auf ein aufsehenerregendes Urteil zurück, das vor wenigen Tagen in Erding gefällt wurde. Sieben Aktivisten der Gruppe Letzte Generation stehen im Fokus, nachdem sie wegen einer spektakulären Klebeaktion am Münchner Flughafen vor Gericht gezogen wurden. Am 29. April 2026 wurde das Urteil verkündet – eine Woche früher als ursprünglich geplant. Aufhorchen ließ die Höhe der Geldstrafen: 140 Tagessätze à 15 Euro für sechs der Aktivisten, während die siebte, vorbestrafte Angeklagte mit 160 Tagessätzen rechnen muss.
Der Prozess war alles andere als trivial. Die Staatsanwaltschaft hatte tatsächlich Freiheitsstrafen von sechs Monaten gefordert. Doch die Richter, unter dem Vorsitz von Björn Schindler, sahen das anders. Die Anklage wegen Störung des öffentlichen Betriebs fiel kurzerhand weg, weil die Aktivisten sich nicht auf den Start- oder Landebahnen festklebten, sondern auf Zuwegen und Straßen. Die Richter fanden auch, dass kein direkter Zusammenhang zwischen dem Durchschneiden des Zauns und der Lahmlegung des Flugbetriebs bestand. Dennoch blieben die Vorwürfe von Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch bestehen.
Die Aktion und ihre Folgen
Im Mai 2024 hatten die Aktivisten mit einem gewagten Plan den Münchner Flughafen für mehrere Stunden lahmgelegt. Dabei schnitt eine Gruppe Löcher in den Zaun des Flughafens und klebte sich mit einem speziellen Klebstoff-Sand-Gemisch auf die Straßen. Tja, so einfach war das! Die Polizei konnte zwar einige der Aktivisten am Zaun abfangen, doch der Sachschaden war bereits angerichtet: fast 4000 Euro am Zaun und etwa 1600 Euro an den Straßen. Die Richter werteten die Geständnisse der Angeklagten positiv, was sich strafmildernd auswirkte.
Auf die Frage, ob sie künftig ähnliche Aktionen planen, antworteten die Aktivisten eindeutig: „Wir werden das nicht mehr tun.“ Die Letzte Generation, so gaben sie an, habe sich aufgelöst. Ein starkes Zeichen, das zeigt, wie ernst ihnen die Situation war. Sie betonten, dass der kritische Kipppunkt für die Klimakrise überschritten sei. Das lässt einen schon nachdenklich zurück. Was bleibt, sind zivilrechtliche Verfahren wegen Schadensersatzforderungen für 70 annullierte Flüge, die noch laufen. Und die Angeklagten haben bereits Schulden in Millionenhöhe, die sie nicht durch Privatinsolvenz abwenden können.
Rechtliche Grauzonen
Inmitten dieser Ereignisse betonte Richter Schindler, dass Umweltschutz niemanden dazu berechtigt, sich über geltendes Recht hinwegzusetzen. Eine markante Aussage, die vielleicht mehr Fragen aufwirft, als sie beantwortet. Ist es wirklich so schwarz-weiß? Können wir das Klima auch ohne solche drastischen Maßnahmen retten? Die Debatte darüber wird sicher noch lange weitergehen.
Was bleibt, ist ein Gefühl der Ambivalenz. Auf der einen Seite der Drang, für das Klima zu kämpfen, auf der anderen Seite die rechtlichen Konsequenzen, die solche Aktionen mit sich bringen. Die Aktivisten haben sich zu einem Schritt entschlossen, der sie an die Grenzen des Gesetzes brachte, und jetzt stehen sie vor der Realität ihrer Taten. Wie wird dieses Kapitel in der Geschichte des Klimaschutzes eingeschrieben? Wir dürfen gespannt sein.
